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Landflirt


Ring der Landjugend

Stellungnahme zur Hofabgabeklausel

31.03.2011 - 13:00 Uhr

Der Ring der Landjugend hat sich in 2010 intensiv mit der Hofabgabeklausel beschäftigt und tritt für den Erhalt der Hofabgabeklausel ein.

Bei Problemfällen, die an uns herangetragen wurden, haben wir festgestellt, dass in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oftmals der innerfamiliäre Hofnachfolger fehlt. In diesen Fällen sollte über eine außerfamiliäre Hofnachfolge nachgedacht werden. Denn es gibt immer mehr gut ausgebildete Land- und Forstwirte, die nicht das Glück haben, einen Hof in der Familie zu haben, jedoch gerne einen Hof übernehmen würden.  Diese Fälle können eine Abschaffung der Pflicht zur Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug der landwirtschaftlichen Rente jedoch nicht begründen. Für landwirtschaftliche Flächen in Westfalen-Lippe gibt es unserer Auffassung nach keine Probleme, Pächter oder Käufer zu finden, das Gegenteil ist der Fall.

In der überwiegenden Zahl der Betriebe ist die Situation aber ohnehin eine andere. Motivierter und gut ausgebildeter Nachwuchs steht bereit, ein selbstständiges Leben als Bäuerin oder Bauer zu beginnen. Diese jungen Leute brauchen eine Perspektive, den Hof übernehmen zu können, und sie brauchen Handlungsspielraum, um sich unternehmerisch für die Zukunft aufzustellen. Wer wollte glauben, dass ohne die Hofabgabeklausel diese Perspektive und dieser Handlungsspielraum auch nur annähernd so groß wäre, wie er jetzt ist?

Eine Aktualisierung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte halten wir allerdings in einigen Punkten für sinnvoll.

  1. Die Abgabe unter Ehepartnern sollte bis zum erreichen des 65ten Lebensjahres  des Ehepartners möglich sein. Es sei denn, der Ehepartner geht nach § 12 Abs. 1 ALG mit in Rente.
  2. Ist die Hofabgabe auch durch die nach Landesrecht zuständige Stelle nicht möglich, sollte nach einer Übergangszeit von zwei Jahren auch bei Weiterbewirtschaftung der volle Rentenbetrag gezahlt werden.
  3. Da immer mehr Betriebsteile gewerblich geführt werden fallen sie aus der Abgabepflicht heraus. Geprüft werden müssten Möglichkeiten, eine schleichende Aushöhlung der Hofabgabeklausel auf diesem Wege zu verhindern. Es muss sichergestellt werden, dass der Hofnachfolger nicht zum Betriebszweignachfolger Ackerbau degradiert wird.

Die Hofabgabeklausel hat in über 50 Jahren gezeigt, dass sie ein gutes Instrument ist, welches in der  Landwirtschaft den rechtzeitigen Generationenwechsel fördert und Betriebsnachfolgern eine Perspektive gibt. Obwohl sie für jede Bäuerin und jeden Bauern eine persönliche Herausforderung darstellt – Wer gibt schon gerne seinen Betrieb ab? - wurde diese Regelung vom Berufsstand immer mitgetragen. Wir sind der gewissen Überzeugung, dass diese umsichtige Position dem Wohl der gesamten Landwirtschaft gedient hat und hoffen, dass das auch weiter so bleibt.

Münster, im April 2011            
       
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